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Der Stadtverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.
Seine Hauptaufgaben liegen in der Übernahme von Kleingartenpachtland als Zwischenpächter, Weiterverpachtung und Beaufsichtigung des Pachtlandes im Sinne des Bundeskleingartengesetzes und des mit der Stadt Nürnberg abgeschlossenen Zwischenpachtvertrages gem §4 Abs. 2 Bundeskleigartengesetz (Generalpachtvertrag) sowie in der Erhaltung sozialer Pachtpreise, um allen Bevölkerungsschichten die Erpachtung eines Kleingartens zu ermöglichen.
Zur Zeit hat der Stadtverband folgende Flächen (Anlagen und Gärten) als Generalpächter gepachtet:
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